Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. den diskriminierungsfreien Gewaltschutz gegen patriarchale Gewalt bundespolitisch zu priorisieren.
Strafermittlungen wegen sexueller Gewalt an Frauen mit Behinderungen werden zu häufig eingestellt
Die 28jährige Berlinerin Sonja M. (der Name wurde geändert) hat eine Verfassungsbeschwerde gewonnen, die sie 2022 vertreten durch Professorin Dr. Theresia Degener und die Rechtsanwält*innen Ronska Grimm und Lea Beckmann beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin eingereicht hatte. Sie erstattete 2020 Anzeige und sagte aus, dass sie von ihrem Vorgesetzten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sexuell belästigt wurde. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen den Beschuldigten ein, weil Sonja M. wegen einer kognitiven Beeinträchtigung angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen.
Im Vorfeld des Internationalen Frauentages fordert Weibernetz e.V., das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung, gleichstellungspolitische Vorhaben intersektional auszurichten.
Im Vorfeld des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine Gewaltschutzstrategie, welche sowohl die Rechte der Istanbul-Konvention als auch der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. sieht viele ihrer langjährigen Forderungen durch die Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bestätigt und fordert von Bund und Ländern konkrete Ziel- und Zeitvorgaben zur umfassenden Umsetzung der Konvention.
Im Vorfeld des Internationalen Frauentages fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine grundlegend intersektional ausgerichtete Gleichstellungspolitik
„Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie, ein Gleichstellungs-Check für künftige Gesetze und Maßnahmen, die Schließung des Gender Data Gap, zum Beispiel im Gesundheitsbereich und ein Gender-Budgeting benannt. Weibernetz begrüßt jede dieser Maßnahmen. Sie müssen jetzt angegangen werden! Dabei müssen alle Mädchen und Frauen in den Blick genommen werden!“, fordert Brigitte Faber, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung.
Im Vorfeld des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. flächendeckend barrierefreie gynäkologische Praxen.
„Auch 13 Jahre nach In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention haben Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen noch keinen annähernd gleichwertigen Zugang zur gynäkologischen Versorgung, wie ihn Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Im Gegenteil! Es gibt deutschlandweit nur drei bis vier Spezialambulanzen beziehungsweise spezielle gynäkologische Sprechstunden für Frauen mit Behinderung“, empört sich Brigitte Faber, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung und seit 25 Jahren aktiv in diesem Themenbereich.
Anlässlich des Welttags von Menschen mit Behinderung fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine intersektional ausgerichtete Strategie zur Armutsbekämpfung.
„Denn Armut ist in Deutschland eine Folge von mehrdimensionalen gesellschaftlichen Diskriminierungen. Armut ist in Deutschland generell weiblich. Frauen mit Beeinträchtigungen oder chronischer Erkrankung leben dabei besonders häufig an der Armutsgrenze oder darunter“, erläutert Brigitte Faber, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung. „Sie bilden statistisch gesehen das Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt und sind Verliererinnen in Sachen Verdienst und Altersrente – schon zu Zeiten vor der steigenden Inflation und Energiekrise“.
So lautet die Forderung der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
Martina Puschke, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz erläutert: „Die Vereinten Nationen haben Deutschland bereits 2015 aufgefordert, eine umfassende und wirksame Gewaltschutzstrategie aufzulegen, die mit ausreichend finanziellen Mitteln hinterlegt ist. Bis heute gibt es jedoch nur einen unzusammenhängenden Flickenteppich an Maßnahmen, die einzeln betrachtet gut sind, aber keine mittel- oder langfristige Strategie erkennen lassen. Das muss sich ändern!“
Die 26jährige Berlinerin Sonja M. (der Name wurde geändert, weil die Beschwerdeführerin anonym bleiben will) reicht heute – vertreten durch Professorin Dr. Theresia Degener und die Rechtsanwält*innen Ronska Grimm und Lea Beckmann – Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin ein. Sie hat 2020 Anzeige erstattet und ausgesagt, dass sie von ihrem Vorgesetzten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sexuell belästigt wurde. Sie wehrt sich dagegen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Beschuldigten eingestellt hat, weil sie angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen.