Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist 2002 in Kraft getreten. Es war das erste Gleichstellungsgesetz weltweit, welches die Belange von Frauen mit Behinderungen explizit berücksichtigt! Frauen mit Behinderungen und Weibernetz haben sich in der Gesetzgebungsphase dafür stark gemacht, dass die mehrdimensionale Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen sichtbar wird und durch das Gleichstellungsgesetz minimiert werden kann.
Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung der Benachteiligung von Frauen mit Behinderungen ganz oben im Gesetz als Zielgebung formuliert. Weitere Regelungen folgen in Einzelparagrafen.
In einem offenen Brief fordert der Deutsche Behindertenrat (DBR) die Minister*innen der Bundesressorts auf, ihre behindertenpolitischen Versprechen in dieser Legislatur umzusetzen. Dazu gehört auch die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Die Rufe nach mehr Barrierefreiheit waren laut am 10. September in Berlin. Vor dem Brandenburger versammelten sich etwa 200 Menschen bei „Miss Liberty“, einer 5 Meter hohen aufblasbaren Version der Freiheitsstatue im Rollstuhl. Die Hauptforderung: Private Anbieter*innen müssen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu Barrierefreiheit verpflichtet werden.
Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetz es (BGG) vermisst die Politische Interessenvertretung im Weibernetz e.V. die menschenrechtliche Perspektive: Ein novelliertes BGG muss klar und deutlich die in der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerten Menschenrechte umsetzen. Schließlich ist das BGG das Herzstück bei der Umsetzung der UN-BRK.
Heute vor 10 Jahren ist das BGG in Kraft getreten und die Behindertenverbände feierten den Erfolg! Die Praxis zeigt aus Sicht von Weibernetz e.V., dass insbesondere die Regelungen zur Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen starken Symbolcharakter haben.