Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX war 2001 das erste Sozialgesetzbuch in Deutschland mit expliziter Berücksichtigung und Benennung von Frauenbelangen! Damals ist es gelungen, an Runden Tischen mit Interessenvertreterinnen behinderter Frauen für die Verankerung von Frauenrechten zu streiten. Für Weibernetz war es damals das erste Gesetzgebungsverfahren, welches wir begleitet haben. Alle beteiligten Frauen waren stolz, dass die Verankerung von Frauenrechten gut gelungen war.
Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) von 2016 wurde das Sozialgesetzbuch (SGB) IX reformiert. Die Reformierung hat sowohl eine Neustrukturierung als auch gesetzliche Neuregelungen zur Folge. Neu ist zum Beispiel, dass ab 2020 die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt wird.
Infos zu den neuen Regelungen, auch speziell für Frauen mit Behinderungen, finden Sie beim Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Einige für Frauen mit Behinderung relevante Paragrafen des SGB IX (Stand 2003)
Vor 20 Jahren haben wir bei Weibernetz mit vielen Kolleginnen aus den Landesnetzwerken und anderen Verbänden die Sektgläser klingen lassen! In einem beispielhaft partizipativen Prozess war es uns gelungen, erstmals Frauenrechte in einem Sozialgesetzbuch zu verankern! Und heute?
2008 wurde ein Curriculum sowie Leitlinien und Qualitätsstandards für die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins nach veröffentlicht. Es wurde vom Forschungsprojekt „Selbst - Selbstbewusstsein für behinderte Frauen und Mädchen (§ 44 Sozialgesetzbuch (SGB) IX)“ erstellt.
Kein Angebot von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rehabilitationssport vor Ort vorhanden? Dann muss die Krankenkasse laut Urteil des Sozialgerichts Konstanz von 2006 die Kosten für einen regulären Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs übernehmen.
Seit dem 1. Oktober 2003 gibt es ein Projekt, das ein Curriculum sowie Leitlinien und Qualitätsstandards für die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins nach dem § 44 SGB IX entwickeln solll: das Forschungsprojekt: "Selbst - Selbstbewusstsein für behinderte Frauen und Mädchen (§ 44 SGB IX)"
Mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX wurde 2001 eine neue Leistung für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen geschaffen. Ergänzend zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation können Frauen und Mädchen nach § 64 Absatz 1 Rehabilitationssport und Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins ärztlich verordnet werden.