Mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX wurde 2001 eine neue Leistung für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen geschaffen. Ergänzend zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation können Frauen und Mädchen nach § 64 Absatz 1 Rehabilitationssport und Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins ärztlich verordnet werden.
Da es sich um eine ergänzende Leistung handelt, können die Übungen nur solchen Frauen und Mädchen verschrieben werden, die sich gerade in einer Maßnahme zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation befinden.
In der Praxis können die meisten Frauen ihren Rechtsanspruch auf diese Leistung jedoch nach wie vor nicht einlösen. Lediglich in Berlin und NRW werden diese Übungen nach dem SGB IX zeitweise angeboten.
Weibernetz hat sich in vielen Gesprächen mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) und dem Ministerium für Arbeit und Soziales dafür eingesetzt, dass die Ausbildung von Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainerinnen beim DBS anerkannt wird und nicht zusätzlich der Übungsleiter_innenschein erworben werden muss. Dann stünden wesentlich mehr Trainerinnen im ganzen Land für das Anbieten der Übungen zur Verfügung. Leider haben unsere Bemühungen nicht zum Erfolg geführt.
Die Regelungen zur Durchführung der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins sind seit 2003 in einer Rahmenvereinbarung für Rehabilitationssport und Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation festgelegt. Weibernetz war beratend bei der Erarbeitung der Rahmenempfehlung dabei, konnte jedoch nicht alle wichtigen Anliegen aus Sicht behinderter Frauen verortet bekommen. (Siehe auch Folgendes)
Die aktualisierte Rahmenempfehlung Rehabilitationssport und Funktionstraining Januar 2011 ist erhältlich auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
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