Das BTHG wurde 2016 von der Bundesregierung verabschiedet und tritt gestuft seit 2017 in Kraft. Bis 2023 werden alle Teile rechtswirksam sein. Am Ende des Prozesses werden die meisten Regelungen des BTHG in einem erweiterten SGB IX (Sozialgesetzbuch 9 zur Rehabilitation und Teilhabe) zu finden sein. Neben Neufassungen im SGB IX sieht das BTHG auch diverse Änderungen in anderen Gesetzen vor.
Für Frauen mit Beeinträchtigungen sind insbesondere neue Regelungen im Bereich der Assistenz inklusive Elternassistenz, das neue verpflichtende Amt der Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen sowie Gewaltschutz in Einrichtungen zu nennen.
Die Gesetzgebungsphase im Jahr 2016 wurde von einem massiven Protest aus den Reihen der Behindertenbewegung und der Verbände von Menschen mit Behinderungen begleitet. Scharfe Kritik gab es der Heranziehung von Einkommen und Vermögen für Teilhabeleistungen, „Zwangspoolen“ von Leistungen, Bevorzugung des Lebens in einer Einrichtung und vieles mehr. Auch Weibernetz schloss sich den Protesten an. Einige Verbesserungen flossen nach den Protesten ins Gesetz ein.
In der jetzigen Umsetzungsphase des BTHG beobachtet Weibernetz die Auswirkungen kritisch und nutzt in diesem Zusammenhang insbesondere die Vernetzungsstrukturen mit den Landesnetzwerken behinderter Frauen, der Liga Selbstvertretung sowie dem Deutschen Behindertenrat.
Die Bewertung von Weibernetz des Entwurfs für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus gleichstellungspolitischer Sicht lautet: Die jetzige Vorlage des Bundesteilhabegesetzes bringt keine erkennbaren Fortschritte für die Lebensrealität von Frauen mit Behinderung!