Die Bewertung von Weibernetz des Entwurfs für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus gleichstellungspolitischer Sicht lautet:
Die jetzige Vorlage des Bundesteilhabegesetzes bringt keine erkennbaren Fortschritte für die Lebensrealität von Frauen mit Behinderung!
Eine Ausnahme bilden Frauenbeauftragte in Werkstätten, die jedoch lediglich eine Feigenblatt-Funktion haben werden, sofern ihre Rahmenbedingungen nicht angepasst werden.
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