Selbstverständlich - neutral - unabhängig
Weibernetz e.V. - Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung ist eine Selbstvertretungsorganisation. Das heißt bei Weibernetz e.V. sind ausschließlich Frauen mit Behinderung im Vorstand sowie in Führungspositionen.
Das Ziel von Weibernetz e.V. ist die Förderung der Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sowie die Verbesserung ihrer Lebenssituation.
Die Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit sind entscheidende Kriterien für die Arbeit von Weibernetz e.V., zu der wir uns mit dieser Erklärung selbst verpflichten.
Diese Selbstverpflichtung ist angelehnt an die Verpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
Vertrauenswürdig und verlässlich
Unabhängigkeit sowohl von Parteien, als auch von Zuwendungsempfänger_innen und Wirtschaftsunternehmen ist ein wichtiger Grundsatz von Weibernetz e.V. Zu den weiteren Grundsätzen gehören die Frauenparteilichkeit sowie die behinderungsübergreifende Selbstvertretung im Sinne der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung behinderter Menschen.
Die Arbeit von Weibernetz e.V. wird – wenn überhaupt – unter 15 Prozent von Wirtschaftsunternehmen finanziert. Bei einer Finanzierung durch Wirtschaftsunternehmen bleibt die Autonomie von Weibernetz e.V. über Inhalte der Arbeit, die Umsetzung sowie die Verwendung der Mittel erhalten.
Über Kommunikationsrechte, die Wirtschaftsunternehmen gegebenenfalls gewährt werden (zum Beispiel Verwendung des Logos), wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die veröffentlicht wird. Grundsätzlich ausgeschlossen wird die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen.
Eine Finanzierung durch Pharmaunternehmen wird ausgeschlossen.
Bei von Weibernetz e.V. organisierten und durchgeführten Veranstaltungen wahren wir stets die Neutralität und Unabhängigkeit.
Dieser Anspruch gilt auch für organisatorische Fragen. Die Auswahl des Tagungsortes, der Rahmen, der Ablauf und die Inhalte der Veranstaltung werden von Weibernetz e.V. bestimmt.
Die Übernahme von Reisekosten orientiert sich grundsätzlich am Bundesreisekostengesetz.
Honorare werden maßvoll bemessen.
Selbstverpflichtung
Weibernetz e.V. verpflichtet sich, folgende Angaben leicht auffindbar auf dieser Webseite www.weibernetz.de zu veröffentlichen: