Alex ist genervt. Sie hat schon als Mädchen mit anderen vor dem Bundestag demonstriert und eine Gewaltschutzstrategie gefordert. Heute ist sie erwachsen und die umfassende Strategie gibt es immer noch nicht, obwohl sie Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention ist!
Die Vereinten Nationen fordern sie seit 2015, in der Istanbul-Konvention ist sie seit 2018 für Deutschland bindend, im Koalitionsvertrag von 2021 ist sie verankert: Eine GEWALTSCHUTZSTRATEGIE. Wir brauchen sie nicht irgendwann, sondern jetzt!
Seit Juni 2021 müssen alle Leistungserbringer insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderung vor Gewalt schützen. Denn sie erfahren besonders häufig Gewalt in Einrichtungen.
Weibernetz legt eine Arbeitshilfe vor, wie in 5 Schritten ein Gewaltschutzkonzept erarbeitet werden kann.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) formuliert in Artikel 16 sehr klar: Menschen mit Behinderungen müssen vor jeglicher Gewalt geschützt werden und es ist Aufgabe des Staates, den Gewaltschutz zu garantieren.
Im Jahr 2015 haben die Vereinten Nationen Deutschland ganz konkret aufgefordert, eine umfassende Gewaltschutzstrategie auf zu legen.
Diese steht bislang noch aus.
Auch die internationale UN-Frauenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Frauen vor Gewalt zu schützen.
Wir brauchen starke und selbstbewusste Mädchen und Frauen mit Behinderungen! Mädchen, die früh lernen: Ich bin richtig, wie ich bin! Ich weiß, was ich will! Und ich sage, wenn mir etwas nicht passt!.
Im Jahr 2016 gelang der Durchbruch! Einem breiten Bündnis von Frauenrechtsorganisationen und Politikerinnen gelang es, die Forderung „Nein heißt Nein!“ im Sexualstrafrecht zu verankern. Ein echter Meilenstein!
Und ein zweiter Meilenstein gelang Weibernetz und Frauen mit Behinderungen: Frauen, die zum Beispiel infolge einer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, einen Willen zu bilden, müssen künftig deutlich ihre Zustimmung für eine sexuelle Handlung geben (Nur Ja heißt Ja!).
Ansonsten ist die sexuelle Handlung eine Straftat. Auch das Strafmaß für solche Taten wurde erhöht.
Das Gewaltschutzgesetz ist 2002 in Kraft getreten. Kernstück des Gesetzes ist die Umsetzung des Slogans „Wer schlägt, der geht!“ Als Beispiel: Wenn der Partner gewalttätig gegenüber seiner Frau oder Freundin ist, kann die Polizei ihn aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Sie kann auch ein Näherungsverbot aussprechen.