Gewaltschutz – ein Menschenrecht

Rüge der Vereinten Nationen in Sachen fehlender Gewaltschutz in Deutschland

Die Vereinten Nationen haben im Rahmen der 1. Staatenprüfung aus dem Jahr 2015 drei Aspekte im Kontext Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen kritisiert:

  • das Fehlen einer unabhängigen Überwachungsbehörde zur Untersuchung von Gewalt und Missbrauch an Menschen mit Behinderungen in- und außerhalb von Einrichtungen, in denen sie erhöhten Risiken ausgesetzt sind.
  • das Fehlen unabhängiger Beschwerdemechanismen in Einrichtungen
  • die fehlende dauerhafte staatliche Finanzierung für den Gewaltschutz für Frauen mit Behinderung

Der Ausschuss empfiehlt (wobei empfehlen im internationalen Kontext einen sehr deutlichen appellativen Charakter hat) „eine umfassende, wirksame und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete Strategie aufzustellen, um in allen öffentlichen und privaten Umfeldern den wirksamen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Außerdem empfiehlt der Vertragsstaat, „umgehend eine unabhängige Stelle/unabhängige Stellen nach Artikel 16 Absatz 3 zu schaffen oder zu bestimmen sowie die unabhängige Bearbeitung von Beschwerden in Einrichtungen sicherzustellen.

Sicht der Bundesregierung

Im Frühjahr 2016 antwortete die Bundesregierung auf die Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

In der zentralen Aussage ihrer Stellungnahme hält sie fest, dass der Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung in allen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt im Sinne der Inklusion berücksichtigt wird.

Die von den Vereinten Nationen geforderte umfassende Strategie zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung sieht die Bundesregierung bereits erfüllt durch:

  • die Einrichtung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“
  • das bundesweite Modellprojekt „Beraten und Stärken“ (BeSt) In dem Projekt werden modellhaft in verschiedenen Bundesländern Schutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe implementiert beziehungsweise optimiert, Mitarbeiter_innen geschult, Präventionsangebote für Bewohner_innen der Einrichtungen durchgeführt.
  • Förderung der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
  • Förderung von Frauenhauskoordinierung e.V. und bbf e.V.
  • Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle in Einrichtungen sieht die Bundesregierung erfüllt durch:

  • die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
  • geförderte Projekte „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ bei Weibernetz e.V. und Vorhaben, diese gesetzlich zu verankern (was inzwischen geschehen ist)
  • Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Pflegeeinrichtungen
  • Prüfungen durch Heimaufsichten
  • Förderung des Projekts „Gewaltfreie Pflege“
  • Einrichten des „Pflegetelefons“

Weibernetz sieht die Forderungen der Vereinten Nationen als nicht erfüllt an und setzt sich für eine wirklich umfassende Gewaltschutzstrategie ein, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist.

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