Die Vereinten Nationen haben im Rahmen der 1. Staatenprüfung aus dem Jahr 2015 drei Aspekte im Kontext Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen kritisiert:
Der Ausschuss empfiehlt (wobei empfehlen im internationalen Kontext einen sehr deutlichen appellativen Charakter hat) „eine umfassende, wirksame und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete Strategie aufzustellen, um in allen öffentlichen und privaten Umfeldern den wirksamen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu gewährleisten.“
Außerdem empfiehlt der Vertragsstaat, „umgehend eine unabhängige Stelle/unabhängige Stellen nach Artikel 16 Absatz 3 zu schaffen oder zu bestimmen sowie die unabhängige Bearbeitung von Beschwerden in Einrichtungen sicherzustellen.“
Im Frühjahr 2016 antwortete die Bundesregierung auf die Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
In der zentralen Aussage ihrer Stellungnahme hält sie fest, dass der Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung in allen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt im Sinne der Inklusion berücksichtigt wird.
Die von den Vereinten Nationen geforderte umfassende Strategie zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung sieht die Bundesregierung bereits erfüllt durch:
Die Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle in Einrichtungen sieht die Bundesregierung erfüllt durch:
Weibernetz sieht die Forderungen der Vereinten Nationen als nicht erfüllt an und setzt sich für eine wirklich umfassende Gewaltschutzstrategie ein, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist.
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