Auch Frauenrechtskonvention sichert Gewaltschutz zu

Die Konvention wird üblicherweise CEDAW abgekürzt, abgeleitet von dem englischen Namen der Konvention: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women; zu Deutsch: Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Die CEDAW ist 1979 in Kraft getreten, seit 1985 gilt sie auch in Deutschland.

Im Laufe der Jahre haben die Vereinten Nationen eine Vielzahl von Allgemeinen Empfehlungen erarbeitet, um die Bestimmungen der CEDAW zu erläutern und zu konkretisieren. Darunter auch zwei Empfehlungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die Empfehlungen Nr. 12 und Nr. 35 zu Gewalt gegen Frauen aus den Jahren 1992 und 2017 verdeutlichen, dass Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt an Frauen vornehmen sollen.

In der aktuellen Fassung wird die Mehrfachdiskriminierung unter anderem von Frauen mit Behinderung anerkannt. Infolge der Mehrfachdiskriminierungen seien angemessene rechtliche und politische Aktionen erforderlich sowie zugängliche Informationen zu geschlechtsspezifischer Gewalt.

Auch die Beteiligungsrechte von Frauen(organisationen) bei der Entwicklung von Maßnahmen ist vorgesehen, unter Berücksichtigung intersektionaler Formen der Diskriminierung.



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