Weibernetz begrüßt die Zielsetzung, einen Rechtsanspruch auf Gewaltschutz in einem verlässlichen Hilfesystem zu schaffen.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen im Entwurf jedoch unsichere Rechtsbegriffe wie die „Förderung barrierefreier Angebote“ ersetzt werden durch konkrete Vorgaben zum Schaffen von Barrierefreiheit. Auch fehlt es am zeitlichen Rahmen, bis wann eine umfassende Barrierefreiheit realisiert sein soll.
Eine Vielzahl der Kinder und Erwachsene, die zu uns flüchten, haben auch Beeinträchtigungen – laut Schätzungen sind es 10-15 Prozent. Sie benötigen Hilfsmittel, Unterstützung, Schutz, barrierefreie Unterkünfte und anders. All diese Aspekte müssen dringend in Schutzkonzepten, Leitfäden für Erstaufnahmestellen und so weiter berücksichtigt werden!
„Report Mainz“ hat es vorgemacht und viele Tageszeitungen tuten ins gleiche Horn: Frauen mit Lernschwierigkeiten, die üblicherweise geistig behindert genannt werden, werden in Behinderteneinrichtungen missbraucht; sie werden als wehrlose Opfer dargestellt. Ein Kommentar von Weibernetz gegen die Manifestierung der Opferrolle.