Schutzlücken müssen aufgehoben werden! Der Strafrahmen bei sexualisierter Gewalt gegen widerstandsunfähige Personen muss erhöht werden!
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. fordert anlässlich einer Reform des Sexualstrafrechts die Aufhebung von Schutzlücken im § 177 Strafgesetzbuch (StGB) und eine Verschärfung des § 179 StGB.
Schutzlücken im § 177 StGB bestehen, weil es nach deutscher Rechtspraxis nicht ausreicht, wenn eine Frau im Fall sexueller Übergriffe deutlich „Nein“ sagt. Sie muss ihre sexuelle Selbstbestimmung aktiv verteidigen, während das Eigentumsrecht beispielsweise per se garantiert wird.
§ 179 StGB greift bei Widerstandsunfähigkeit, also zum Beispiel Wachkoma oder nach einem epileptischen Anfall.
Werden widerstandsunfähige Personen, die keinen eigenen Willen bilden können, sexuell missbraucht, ist das Strafmaß für den Täter mit 6 Monaten nur halb so hoch. Auch vor dem Hintergrund der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) fordert Weibernetz eine Strafrahmenanpassung.
Weibernetz unterstützt die Positionen und Forderungen