Weibernetz begrüßt die Zielsetzung, einen Rechtsanspruch auf Gewaltschutz in einem verlässlichen Hilfesystem zu schaffen.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen im Entwurf jedoch unsichere Rechtsbegriffe wie die „Förderung barrierefreier Angebote“ ersetzt werden durch konkrete Vorgaben zum Schaffen von Barrierefreiheit. Auch fehlt es am zeitlichen Rahmen, bis wann eine umfassende Barrierefreiheit realisiert sein soll.