In Deutschland gibt es eine Vielzahl an medizinischen und therapeutischen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch darüber hinaus. Der hohe Standard der Versorgung im internationalen Vergleich wird dabei immer wieder hervorgehoben. Nur stehen diese Angebote und Leistungen nicht allen in gleichem Umfang und in gleicher Qualität zur Verfügung.
Denn zum einen ist die Gesundheitsversorgung trotz vieler Korrekturen immer noch nicht wirklich geschlechtergerecht ausgerichtet. Dies betrifft die Versorgung von Mädchen und Frauen als auch von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Die Orientierung am männlichen Körper bzw. die unzureichende Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede wirkt sich negativ auf die gesundheitliche Versorgung von Frauen* und Mädchen* mit und ohne Behinderung aus.
Und Menschen mit Behinderung sehen sich in allen Bereichen (kurativem, rehabilitativem und schon gar präventivem Bereich) in der Versorgung von akuten Krankheiten oder chronischen oder behinderungsbedingten Gesundheitsproblemen vielfältigen Barrieren gegenüber.
Dabei sind Frauen und Mädchen mit Behinderung von mangelnder Barrierefreiheit als auch fehlendem Fachwissen in stärkerem Umfang betroffen – sind sie doch im Rahmen von Verhütung, Schwangerschaft und Geburt auch außerhalb der Versorgung von Krankheiten oder Behinderung auf Leistungen der Gesundheitsversorgung angewiesen. Sofern sie Kinder haben, kommt ein weiterer Bereich hinzu, denn es sind immer noch überwiegend Frauen, die die Versorgung der Kinder übernehmen und so mit der mangelnden Barrierefreiheit in der kinderärztlichen Versorgung konfrontiert sind.
Die gesundheitliche Versorgung ist in Deutschland mehrheitlich nicht barrierefrei organisiert. Dies ist nicht nur ein Problem in Bezug auf Qualität und Umfang der Versorgung, sondern auch ein Problem der Umsetzung von bestehenden Gesetzen. Menschen mit Behinderung können ihre verbrieften Rechte nicht wahrnehmen.