Wir geben die Zeitung Weiberzeit sowie thematische Broschüren und Checklisten zu verschiedenen gleichstellungspolitisch relevanten Themen aus Sicht von Frauen mit Beeinträchtigungen heraus.
Dank der überwiegenden Finanzierung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können alle Broschüren, soweit vorrätig, kostenlos bestellt werden.
Hinweis: Zum Teil können die Publikationen per E-Mail angefordert werden. In unserer Datenschutzerklärung können Sie nachlesen, wie wir mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Broschüren zum Thema Frauenbeauftragte in Einrichtungen:
Die Weibernetz-Projekte „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ haben diverse Info-Hefte, Schulungs-Ordner und mehr herausgegeben.
Mindeststandards für die Erarbeitung
Online-Publikation 2021
Hrsg: Weibernetz e.V. – Politische Interessenvertretung behinderter Frauen
Eine Arbeitshilfe zur partizipativen Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes, welches unter anderem nach dem neuen Paragraf 37a im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX), verpflichtend für alle Leistungserbringer vorgesehen ist.
Die Verpflichtung gilt für alle Träger von ambulanten und (teil-)stationären Diensten und Einrichtungen, die Leistungen zur Teilhabe, zur medizinischen Reha, Teilhabe am Arbeitsleben erbringen.
Mindeststandards eines geschlechter- und diversitätsdifferenzierten Gewaltschutzkonzepts sind:
im Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Online-Publikation 2020
Hrsg: Weibernetz e.V. – Politische Interessenvertretung behinderter Frauen
Frauenrelevanz im BTHG?! In dieser Weibernetz-Online-Broschüre sind wir der Frauenrelevanz auf der Spur, geben Tipps für die Beantragung von Leistungen und einen kurzen Überblick über das BTHG im Allgemeinen mit hilfreichen Linktipps.
für Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie bei ambulanten und teilstationären Diensten und Einrichtungen
Online-Publikation 2012
Aktualisierte Fassung 2016
Hrsg: Weibernetz e.V. – Politische Interessenvertretung behinderter Frauen
Ein Leitfaden zum Umgang mit (sexualisierter) Gewalt ist für Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie für ambulante und teilstationäre Dienste und Einrichtungen unerlässlich, um
Diese Checkliste soll Einrichtungen und Diensten dabei helfen, einzelne Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu diskutieren und zu implementieren.
Ein Ratgeber für Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe und Frauenhäuser zur Beratung von Frauen und Mädchen mit Behinderung
1. Auflage 2012
Hrsg: Weibernetz e.V. - Politische Interessenvertretung behinderter Frauen
Wenn es um spezielle Hilfen und Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderung geht, wird es häufig schwer für Beraterinnen aus Frauenberatungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern. Denn die behindertenspezifischen Rechte sind in verschiedenen Gesetzbüchern verankert. Diese Grundlagenbroschüre soll helfen, mehr Licht in den Dschungel der Rechte behinderter Frauen zu bringen. Zusätzlich unter anderem mit Adresshinweisen für Gebärdensprachdolmetschung, Schriftsprachmittlung, Punktschriftherstellung, Übersetzungen in Leichte Sprache.
Der Ratgeber wird derzeit überarbeitet und wird Anfang 2022 aktualisiert zur Verfügung stehen.
Die Broschüre von 2012 kann kostenlos per E-Mail bestellt werden.
Erfahrungen, Anekdoten, Blitzlichter aus den Jahren 1981-2006
ISBN 978-3-00-022740-0
1. Auflage 2007
Hrsg: Brigitte Faber und Martina Puschke, Weibernetz e.V.
Das Geburtsjahr der Bewegung behinderter Frauen war im Jahr 1981. Auf dem Krüppeltribunal klagten behinderte Frauen erstmals ihre desolaten Lebensbedingungen in dieser Gesellschaft an. In den nächsten Jahren gründeten sich Krüppelfrauengruppen und später in den 90er Jahren Netzwerke behinderter Frauen.
Die Broschüre skizziert Blitzlichter der 25-jährigen Geschichte: Das erste Buch, frühe provokante Auftritte, das Verhältnis zur Frauen- und Behindertenbewegung, das erste Netzwerk behinderter Frauen, die erste europäische Tagung und so weiter. Zudem gibt es einen Überblick über die Geschichte behinderter Frauen in der DDR.
25 Jahre Bewegung behinderter Frauen
Die Broschüre kann auch kostenlos per E-Mail bestellt werden.