Mit der Istanbul-Konvention wurde 2011 ein weiterer Menschenrechtsvertrag zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen. Die Konvention des Europarats trat in Deutschland im Februar 2018 in Kraft. Sie bringt neuen Wind ins Thema Gewaltschutz!
In der Istanbul-Konvention ist verankert, dass alle Frauen und Mädchen vor Gewalttaten geschützt werden müssen (Artikel 18) und alle Gewaltschutzmaßnahmen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen müssen, unter anderem auch für Frauen und Mädchen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Beeinträchtigungen (Artikel 4).
Weibernetz fordert für die Umsetzung der Istanbul-Konvention eine Reihe von Maßnahmen für den verbesserten Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen.