Stellungnahme Referentenentwurf Gewalthilfegesetz

Weibernetz begrüßt die Zielsetzung, einen Rechtsanspruch auf Gewaltschutz in einem verlässlichen Hilfesystem zu schaffen.

Wie die jüngst vorgelegten Zahlen des Lagebildes vom Bundeskriminalamt darlegen, steigt geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen jährlich. Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen erleben besonders häufig geschlechtsspezifische Gewalt, so etwa zwei bis dreimal häufiger sexualisierte Gewalt und etwa doppelt so häufig körperliche Gewalt wie nichtbehinderte Frauen. Die Hilfsangebote, insbesondere für Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen reichen jedoch bei weitem nicht aus, wie das Überwachungsgremium zur Umsetzung der Istanbul Konvention GREVIO 2022 konstatierte. Barrierefreien Schutz bieten nur etwa 10 Prozent der Frauenhäuser und auch Frauennotrufe und -beratungsstellen sind meist nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar.

Wir sind in Deutschland also weit entfernt von diskriminierungsfreiem Zugang zu Schutz und Hilfe, wie ihn die Istanbul Konvention vorsieht – und das trotz höherer Gewaltbetroffenheit.

 



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