Die Vereinten Nationen fordern sie seit 2015, in der Istanbul-Konvention ist sie seit 2018 für Deutschland bindend, im Koalitionsvertrag von 2021 ist sie verankert: Eine GEWALTSCHUTZSTRATEGIE.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. fordert eine umfassende Gewaltschutzstrategie, wie sie von den Vereinten Nationen bereits im Rahmen der 1. Staatenprüfung zur Umsetzung von Artikel 16 UN-BRK gefordert wurde.
Der Ausschuss der Vereinten Nationen empfahl Deutschland 2015 „eine umfassende, wirksame und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete Strategie aufzustellen, um in allen öffentlichen und privaten Umfeldern den wirksamen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu gewährleisten.“
Umfassend bedeutet, Berücksichtigung von:
Wirksamkeit kann nur erreicht werden, wenn:
Mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet bedeutet:
Eine umfassende Gewaltschutzstrategie für Deutschland muss ressortübergreifend sowie mit Länder- und kommunaler Beteiligung erarbeitet werden.
Viele Gewaltschutzmaßnahmen, die Deutschland in den vergangenen Jahren vorgenommen hat, sind gut.
ABER: Es sind überwiegend Einzelmaßnahmen. Sie greifen nicht ineinander und bauen nicht langfristig strategisch aufeinander auf und die Schutzlücken bleiben bestehen, sprich: Sie erfüllen nicht die Forderung nach einer umfassenden Gewaltschutzstrategie zum Schutz vor Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderung.
Deutschland hat sich verpflichtet, das Menschenrecht auf Schutz vor Gewalt umzusetzen. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention, der Frauenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention.
Wir sind bereit! Und Ihr?
25. November 2022
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