Wir sehen die Gefahr von Leistungseinschränkungen und Verschlechterungen gegenüber geltendem Recht. Deshalb fordern wir nachdrücklich: Nachbesserung jetzt im Bundesteilhabegesetz (BTHG) und im Pflegestärkungsgesetz!
Der Bundesgesetzgeber ist in der Pflicht – und er muss es bleiben. Er darf die Eingliederungshilfe nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder geben; dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz, gleichwertige Lebensverhältnisse für behinderte Menschen bundesweit zu gewährleisten.
Als breites Verbändebündnis von Deutschem Behindertenrat, Fach-und Wohlfahrtsverbänden sowie Deutschem Gewerkschaftsbundhaben wir sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz aufgestellt. Sie bleiben für uns – im Interesse der Menschen mit Behinderung in Deutschland – Maßstab im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Verbindung mit dem Pflegestärkungsgesetz III.
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