Jetzt ist die heiße Phase für´s so genannte Bundesteilhabegesetz (BTHG). Am 22. September ist der Gesetzentwurf in der 1. Lesung im Bundestag, einen Tag später beraten die Länder über den Entwurf im Bundesrat. Behinderte Menschen und ihre Verbände sind sich einig wie selten:
In diesem Gesetzentwurf fehlen nicht nur deutliche Verbesserungen, im Gegenteil drohen sogar viele Verschlechterungen.
Hier ein paar Beispiele, was passieren wird, wenn der Gesetzentwurf so durchgeht:
Ein breites Bündnis vom Deutschen Behindertenrat, dem Paritätischen, Gewerkschaften etc. ruft daher zu Nachbesserungen auf. In dieser Woche finden zudem eine Reihe von Protestaktionen statt, die von Petitionen, Kampagnen, Baden in der Spree bis zu Demonstrationen reichen.
Weibernetz hatte in seiner ersten Stellungnahme vom Juni 2016 deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf aus gleichstellungspolitischer Sicht keine erkennbaren Verbesserungen für die Lebenssituation von Frauen mit Behinderung bringt – mit der Ausnahme, dass es künftig in allen Werkstätten für behinderte Menschen Frauenbeauftragte geben muss. Jedoch muss auch hier nachgebessert werden, damit die Frauenbeauftragten keine Feigenblattfunktion erhalten. Inzwischen wurde der erste Entwurf des Gesetzes überarbeitet, die deutlichen Kritikpunkte bleiben jedoch bestehen.
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