Proteste für ein Bundesteilhabegesetz, das den Namen auch verdient!

Einige Protestierende mit und ohne Rollstuhl mit Plakat:Echte Teilhabe jetzt
Foto: Weibernetz

Jetzt ist die heiße Phase für´s so genannte Bundesteilhabegesetz (BTHG). Am 22. September ist der Gesetzentwurf in der 1. Lesung im Bundestag, einen Tag später beraten die Länder über den Entwurf im Bundesrat. Behinderte Menschen und ihre Verbände sind sich einig wie selten:

In diesem Gesetzentwurf fehlen nicht nur deutliche Verbesserungen, im Gegenteil drohen sogar viele Verschlechterungen.

Hier ein paar Beispiele, was passieren wird, wenn der Gesetzentwurf so durchgeht:

  • Es werden viele Menschen, die bislang Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten, künftig keine Hilfen mehr erhalten!
  • Vielen Menschen, die jetzt in der eigenen Wohnung leben, droht das Leben im Heim!
  • Wer Leistungen der Eingliederungshilfe erhält und zusätzlich Grundsicherung bekommt oder Leistungen der Hilfe zur Pflege, darf auch künftig nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Sparbuch haben!
  • Denjenigen, die Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen erhalten, droht der Vorrang der Pflegeversicherung. Das wäre das Aus für Leistungen zur Teilhabe an gesellschaftlichen Aktivitäten!

Ein breites Bündnis vom Deutschen Behindertenrat, dem Paritätischen, Gewerkschaften etc. ruft daher zu Nachbesserungen auf. In dieser Woche finden zudem eine Reihe von Protestaktionen statt, die von Petitionen, Kampagnen, Baden in der Spree bis zu Demonstrationen reichen.

Weibernetz hatte in seiner ersten Stellungnahme vom Juni 2016 deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf aus gleichstellungspolitischer Sicht keine erkennbaren Verbesserungen für die Lebenssituation von Frauen mit Behinderung bringt – mit der Ausnahme, dass es künftig in allen Werkstätten für behinderte Menschen Frauenbeauftragte geben muss. Jedoch muss auch hier nachgebessert werden, damit die Frauenbeauftragten keine Feigenblattfunktion erhalten. Inzwischen wurde der erste Entwurf des Gesetzes überarbeitet, die deutlichen Kritikpunkte bleiben jedoch bestehen.



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