Vor 20 Jahren haben wir bei Weibernetz mit vielen Kolleginnen aus den Landesnetzwerken und anderen Verbänden die Sektgläser klingen lassen! In einem beispielhaft partizipativen Prozess war es uns gelungen, erstmals Frauenrechte in einem Sozialgesetzbuch zu verankern! Und heute?
Heute schauen uns jüngere Kolleg*innen aus der Behindertenpolitik verwundert an, wenn wir darüber berichten, wie Ende der 1990er Jahre das Sozialgesetzbuch (SGB) IX entwickelt wurde:
Verabschiedet wurde 2001 ein Gesetz, in dem natürlich nicht alle Forderungen der Verbände umgesetzt wurden. Aber es war ein Gesetz, das deutlich den neuen Geist der Selbstbestimmung, Partizipation und Geschlechterdifferenziertheit atmete.
Das alles geschah vor der UN-Behindertenrechtskonvention. Und dennoch sind wir heute wieder weiter denn je von solchen partizipativen Strukturen entfernt. Trotz Forderungen nach einem Partizipationsstandard waren die Stellungnahmefristen in dieser Legislaturperiode extrem kurz und die Einbeziehung der Verbände beschränkte sich überwiegend auf die Möglichkeit von Stellungnahmen oder maximal Anhörungen im Bundestag.
Wir sind heute weit davon entfernt, den Standard von 2001 zu praktizieren.
Einen guten Partizipationsstandard zu implementieren ist eine Aufgabe für die neue Legislaturperiode!
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