Behindertengleich­stellungsgesetz (BGG)

Erstes Gleichstellungsgesetz weltweit mit Diskriminierungsverbot für Frauen mit Behinderungen

Foto von einer Justitia als überlebensgroße Kunstskulptur
Foto: Weibernetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist 2002 in Kraft getreten. Es war das erste Gleichstellungsgesetz weltweit, welches die Belange von Frauen mit Behinderungen explizit berücksichtigt! Frauen mit Behinderungen und Weibernetz haben sich in der Gesetzgebungsphase dafür stark gemacht, dass die mehrdimensionale Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen sichtbar wird und durch das Gleichstellungsgesetz minimiert werden kann.

Diskriminierungsverbot von Frauen mit Behinderungen

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung der Benachteiligung von Frauen mit Behinderungen ganz oben im Gesetz als Zielgebung formuliert. Weitere Regelungen folgen in Einzelparagrafen.

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2015

Plakat: Menschenrechte jetzt!
Foto: Weibernetz

Aus menschenrechtlicher Perspektive enttäuschend

Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetz es (BGG) vermisst die Politische Interessenvertretung im Weibernetz e.V. die menschenrechtliche Perspektive: Ein novelliertes BGG muss klar und deutlich die in der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerten Menschenrechte umsetzen. Schließlich ist das BGG das Herzstück bei der Umsetzung der UN-BRK.