Erstes Gleichstellungsgesetz weltweit mit Diskriminierungsverbot für Frauen mit Behinderungen

Foto von einer Justitia als überlebensgroße Kunstskulptur
Foto: Weibernetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist 2002 in Kraft getreten. Es war das erste Gleichstellungsgesetz weltweit, welches die Belange von Frauen mit Behinderungen explizit berücksichtigt!

Frauen mit Behinderungen und Weibernetz haben sich in der Gesetzgebungsphase dafür stark gemacht, dass die mehrdimensionale Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen sichtbar wird und durch das Gleichstellungsgesetz minimiert werden kann.

Die Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz in Deutschland bestand schon lange. Vorbild war lange Jahre das Antidiskriminierungsgesetz in den USA „Americans with Disabilities Act“ (ADA).

Schließlich ist ein Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen als Vorlage für das Gesetz genutzt worden und ein Mitglied des Forums wurde ins zuständige Arbeitsministerium berufen worden, um den Entwurf zum Gesetz zu begleiten. Ein echter Erfolg für die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung!

Hauptsächlich definiert und regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und die Verpflichtung öffentlicher Träger zu Barrierefreiheit.

2016 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) reformiert worden. Eine der Hauptforderungen – die Verpflichtung privatrechtlicher Anbieter_innen zur Barrierefreiheit – ist jedoch nicht umgesetzt worden.

Dass der „Frauenparagraf“ Paragraf 2 erhalten blieb, ist hingegen als Erfolg zu werten, denn während der Phase der Novellierung wurde dies in Teilen in Frage gestellt. Neu ist unter anderem auch, dass nach Paragraf 19 nun Selbstvertretungsorganisationen gefördert werden können. Hierfür wurde beim Bundesarbeitsministerium ein neuer Partizipationsfonds eingerichtet.



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