Diskriminierungsfreier Gewaltschutz ist prioritär!

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. den diskriminierungsfreien Gewaltschutz gegen patriarchale Gewalt bundespolitisch zu priorisieren.

In dieser Woche hat das Bundeskriminalamt das neue Lagebild von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen präsentiert. Die Gewaltzahlen steigen jährlich. „Es darf nicht sein, dass in Deutschland weiter wissentlich hingenommen wird, wie fast jeden Tag ein Femizid verübt wird, das heißt eine Frau von ihrem (Ex-)Partner ermordet wird, wie mehr als jede 2. Frau mit Beeinträchtigungen seit ihrer Kindheit Gewalt erlebt und aufgrund fehlender Barrierefreiheit bei Beratungsstellen und Frauenhäusern keine Hilfe bekommt. Das ist Diskriminierung im Gewaltschutz“, empört sich die langjährige Koordinatorin im Weibernetz, Martina Puschke.

Ein wichtiger Baustein für einen verbesserten Gewaltschutz in Deutschland ist ein Gewalthilfegesetz, welches auch im Koalitionsvertrag verankert ist. Ein Gesetz mit Anspruch auf Schutz und Hilfe nach erlebter Gewalt in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen mit einer einheitlichen Finanzierung des Hilfesystems. „Dieses Gesetz darf auch nach dem Aus der Ampelkoalition nicht hinten überkippen!“, so Puschke. „Es muss schnellstmöglich verabschiedet werden. Denn Gewaltschutz ist nicht irgendeine Bagatelle. Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht und im Koalitionsvertrag wurde versprochen, die Istanbul Konvention zum Schutz vor Gewalt an Frauen umzusetzen.“

Damit Frauen mit und ohne Beeinträchtigungen Schutz in Frauenhäusern und Unterstützung in Frauennotrufen und -beratungsstellen bekommen können, muss im Gewalthilfegesetz garantiert werden:

  • dass alle Frauen und Mädchen egal mit welcher Beeinträchtigung, Herkunft, sexuellen Orientierung überall in Deutschland wohnortnah Hilfen in Anspruch nehmen können
  • dass Frauenhäuser und -beratungsstellen barrierefrei werden und hierfür die notwendige Finanzierung bereitgestellt wird
  • dass Barrierefreiheit umfassend umgesetzt wird, indem alle Kategorien von Beeinträchtigungen berücksichtigt werden (Mobilitäts-, Sinnes- und psychische Beeinträchtigungen sowie Lernschwierigkeiten)
  • dass auch die Personalschlüssel im Hilfesystem angepasst werden, um den Bedarfen von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen gerecht zu werden.

Bei der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Jahr 2022 hat das Überwachungsgremium zur Umsetzung der Konvention GREVIO angemerkt, dass durch den Mangel an Plätzen in Schutzeinrichtungen erhebliche Sicherheitsmängel in Deutschland bestehen, gerade auch für Frauen mit Beeinträchtigungen. „Diese Lücken müssen geschlossen werden. Nicht irgendwann, sondern jetzt!“ fordert Puschke abschließend.

Die bundesweite Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. streitet für die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung ein. Sie setzt sich gezielt für den Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Behinderung, Intersektionalität und gegen Sexismus und Ableismus ein.

V.i.S.d.P. Martina Puschke

 



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