Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. fordert eine geschlechtergerechte Bezahlung von Werkstattbeschäftigten.
Der soeben vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichte zweite Zwischenbericht der Studie für ein künftiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) belegt, dass weibliche Beschäftigte in WfbM rund 7 Prozent weniger Entgelt erhalten als ihre männlichen Kollegen (Gender-Pay-Gap). Geschlechtsdiverse Menschen erhalten sogar noch weniger Geld am Monatsende.
Ab 1. Juli ist der umstrittene Nicht-invasive Pränataltest (NiPT) Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinien und wird somit von den Krankenkassen finanziert. Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz kritisiert diese Entscheidung massiv.
Auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt die Bundesregierung unkonkrete Aussagen zu neuen Vorhaben, wie der Koordinierungsstelle.
Im Koalitionsvertrag 2021 wurde eine „vorbehaltslose und wirksame“ Umsetzung der Konvention angekündigt. „Diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen“, so das Bündnis. Dazu gehört aus Sicht des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK) die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im Sinne des Art. 10 Istanbul-Konvention.
Im Vorfeld des Internationalen Frauentages fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. von der Bundesregierung eine ressortübergreifende Berücksichtigung der Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
So lautet die Forderung der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
Zum Auftakt der Ampel-Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP stellt die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. ihre Vorschläge für die neue Legislaturperiode vor.
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention fest.
Das fragt sich die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. und fordert im Vorfeld des Internationalen Frauentags bundesweit für alle Städte und Landkreise entsprechende Angebote. De facto gibt es in Deutschland nach wie vor nur 4 gynäkologische Spezialambulanzen bzw. –praxen, die für Rollstuhlnutzerinnen umfassend barrierefrei sind.
Noch immer werden nicht alle Frauen und Mädchen in Deutschland effektiv vor Gewalt geschützt, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2019 einen Anstieg der häuslichen Gewalt aus. Jeden dritten Tag tötet ein Mann in Deutschland seine (Ex-) Partner*in, jeden Tag versucht es einer.
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine umfassende Gewaltschutzstrategie statt einzelner Maßnahmen zum Schutz und zu Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen.