Die Bundesregierung veröffentlicht heute den Grevio-Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.
Auch über zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gewaltschutz-Konvention fehlen Deutschland ein politisches Konzept, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK).
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2020 fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. einen durchgehenden Diversity-Ansatz im Gleichstellungsjahr 2020.
Die Rechtsanwendung in Deutschland wird den Anforderungen, die Artikel 31 der Istanbul-Konvention stellt, nicht gerecht. Hier gibt es deutlichen Verbesserungsbedarf. Darüber waren sich Bundestagsabgeordnete von den Parteien von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Linken gemeinsam mit den Vertreterinnen* des zivilgesellschaftlichen Bündnis Istanbul-Konvention heute bei einem Parlamentarischen Frühstück einig.
Die Mitarbeiterinnen des Projekts „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ bei Weibernetz e.V. freuen sich über die Gründung des Bundesnetzwerks der Frauenbeauftragten in Einrichtungen.
Seit Reha-Kliniken privatisiert wurden, werden häufig Menschen mit Behinderung ab einem Pflegegrad von 3 nicht mehr aufgenommen.
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2019 fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine wirkliche Gleichberechtigung aller Frauen statt Blumen.
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2018 fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. mehr Einsatz für eine wirkliche Chancengleichheit von Frauen und Mädchen mit Behinderung.
Rückenwind für eine Gewaltschutzstrategie, die auch Frauen mit Behinderung in den Fokus nimmt
Weibernetz e.V. fordert bundesweit Präventionsprogramme zum Schutz vor Gewalt für Frauen und Mädchen mit Behinderung im Rahmen eines umfassenden Gewaltschutzkonzeptes für Deutschland.
Für den Gewaltschutz behinderter Frauen muss jedoch noch viel getan werden.