Rückenwind für eine Gewaltschutzstrategie, die auch Frauen mit Behinderung in den Fokus nimmt
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. begrüßt das In-Kraft-Treten der sogenannten Istanbul-Konvention in Deutschland. Ab 1. Februar 2018 gilt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nun auch in Deutschland.
„Als bundesweite Interessenvertretung behinderter Frauen freuen wir uns, dass die Belange von Frauen mit Behinderung in der Konvention insofern erwähnt sind, als dass auch in dieser festgeschrieben ist, dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf und „besonders schutzbedürftige Gruppen“ bei allen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen“, erklärt Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz e.V. „Das gibt Rückenwind für dringend notwendige Gewaltschutzmaßnahmen wie zum Beispiel barrierefreie Frauenhäuser und Beratungsstellen, flächendeckende Präventionsmaßnahmen in und außerhalb von Einrichtungen sowie niedrigschwellige unabhängige Beschwerdestellen.
Die Istanbul-Konvention sieht eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt vor, darunter eine umfassende Gewaltschutzstrategie, eine Koordinierungs- und Monitoringstelle, Zugang zu Schutz- und Hilfsdiensten sowie die Förderung nichtstaatlicher Organisationen, die Gewalt gegen Frauen aktiv bekämpfen.
Die bundesweite Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. setzt sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung ein. Sie setzt sich gezielt für gleichberechtigte Teilhabechancen und Schutzmaßnahmen bei Gewalt gegen Frauen mit Behinderung ein. Gefördert wird die Interessenvertretung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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