Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist 2006 in Kraft getreten. Nach langjährigen Diskussionen gelang es, das Antidiskriminierungsgesetz mit mehrdimensionalem Ansatz zu verabschieden. Lange Zeit war umstritten, ob zum Beispiel das Merkmal sexuelle Identität aufgenommen werden soll. Ein breites Antidiskriminierungsbündnis, zu dem auch Weibernetz gehörte, setzte sich vehement für die Berücksichtigung möglichst vieler Diskriminierungsmerkmale ein. Rückenwind gab es schließlich aus der Europäischen Union.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nimmt Diskriminierungen verschiedener Merkmale in den Blick, so dass behinderten Frauen, Lesben mit Behinderungen, Frauen mit Behinderung und Migrationshintergrund und so weiter auch vor mehrdimensionaler Diskriminierung und vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geschützt sind.
Weibernetz hat einige wichtige Paragrafen gegen Diskriminierungen an Frauen zusammengestellt und erklärt an Beispielen, was mit den Paragrafen gemeint ist.
Dürfen Stellenangebote nur für Frauen mit Behinderungen ausgeschrieben werden? Kann ich eine Stelle oder eine Wohnung einklagen, wenn ich als behinderte Frau abgewiesen wurde? Antworten auf diese und weitere Fragen von Weibernetz.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nimmt Diskriminierungen verschiedener Merkmale in den Blick, so dass behinderten Frauen, Lesben mit Behinderungen, Frauen mit Behinderung und Migrationshintergrund und so weiter auch vor mehrdimensionaler Diskriminierung geschützt sind. Weibernetz hat einige wichtige Paragrafen gegen Diskriminierungen an Frauen zusammengestellt.
Martina Puschke vom Weibernetz war von Anfang an im Beirat aktiv und wurde dreimal hintereinander von der jeweiligen Bundesfrauenministerin in den Beirat berufen. Nach 11 Jahren beendet sie nun ihre Beiratstätigkeit aus eigener Entscheidung.