Erfolgsgeschichte: Gleichbehandlungsgesetz gegen mehrdimensionale Diskriminierungen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist 2006 in Kraft getreten. Nach langjährigen Diskussionen gelang es, das Antidiskriminierungsgesetz mit mehrdimensionalem Ansatz zu verabschieden. Lange Zeit war umstritten, ob zum Beispiel das Merkmal sexuelle Identität aufgenommen werden soll. Ein breites Antidiskriminierungsbündnis, zu dem auch Weibernetz gehörte, setzte sich vehement für die Berücksichtigung möglichst vieler Diskriminierungsmerkmale ein. Rückenwind gab es schließlich aus der Europäischen Union.

Behindertenverbände hatten ein Antidiskriminierungsgesetz gefordert. Zwar gab es bereits seit 2002 ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dessen Regelungen jedoch nicht ausreichen für einen umfassenden Diskriminierungsschutz behinderter Menschen. Denn im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist vor allem die Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung, bei öffentlichen Gebäuden, Plätzen etc. geregelt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet hingegen Schutz vor Benachteiligungen im Bereich Arbeit, bei Massengeschäften, bei privaten Versicherungsverträgen und vor mittelbaren Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.



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