Wir berichten über aktuelles Geschehen und Weibernetz-Aktivitäten
Wir haben zwei Jahre lang sortiert, getüftelt, geschrieben, geheult, geflucht, gelacht: Jetzt ist es vollbracht und sie ist online – unsere neue Webseite! Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern und freuen uns über Rückmeldungen!
Vor 20 Jahren haben wir bei Weibernetz mit vielen Kolleginnen aus den Landesnetzwerken und anderen Verbänden die Sektgläser klingen lassen! In einem beispielhaft partizipativen Prozess war es uns gelungen, erstmals Frauenrechte in einem Sozialgesetzbuch zu verankern! Und heute?
Lesen Sie den ganzen Artikel im Kapitel Themen/Sozialgesetzbuch IX
Der 1. Alternativbericht des Bündnis Istanbul-Konvention nimmt den Gewaltschutz von allen Frauen und Mädchen unter die Lupe. Weibernetz hat zusammengestellt, an welchen Stellen der Bericht Handlungsbedarf für bessere Prävention, Beratung und Schutz speziell für Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufzeigt.
Das Bündnis Istanbul-Konvention veröffentlicht heute am 18. März 2021 seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.
Zum Internationalen Frauentag veröffentlichte Aktion Mensch ihre repräsentative Studie „Situation von Frauen mit Schwerbehinderung am Arbeitsmarkt“. Sie bestätigt das große Lohngefälle zwischen Frauen und Männern mit Behinderung, ihre häufige Teilzeitbeschäftigung, Benachteiligungen beim Berufseinstieg und daraus resultierende Armut.
Das fragt sich die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. und fordert im Vorfeld des Internationalen Frauentags bundesweit für alle Städte und Landkreise entsprechende Angebote.
In seiner Stellungnahme fordert der Inklusionsbeirat den Gesetzgeber auf, die Gewaltschutzmaßnahmen, die Leistungserbringer künftig nach dem Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes gewährleisten sollen, zu konkretisieren und zu erweitern. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte erhebt diese Forderung.
Mehr als 400 Organisationen haben sie schon unterschrieben, Weibernetz auch: Die Erklärung für Menschlichkeit und Vielfalt, die im Vorfeld der Bundestagswahl ein Zeichen setzen will, gegen Hass und Gewalt gegen Menschen mit Behinderung, psychischer und physischer Krankheit, Religion oder Weltanschauung, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität sowie Personen, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.
5 Forderungen stellt das Bündnis für ein gutes Barrierefreiheitsrecht an ein deutsches Barrierefreiheitsgesetz zur Umsetzung des European Accessibility Acts. Weibernetz ist Erstunterzeichnerin des Forderungspapiers.
Das neue Teilhabestärkungsgesetz soll Leistungserbringer, darunter auch Reha-Träger, zu Gewaltschutzmaßnahmen bei Teilhabe- und Reha-Maßnahmen verpflichten. Das ist gut, reicht aber nicht aus, befindet die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz. Vielmehr müssen konkrete Vorgaben gemacht werden.