Das neue Teilhabestärkungsgesetz soll Leistungserbringer, darunter auch Reha-Träger, zu Gewaltschutzmaßnahmen bei Teilhabe- und Reha-Maßnahmen verpflichten.
Das ist gut, reicht aber nicht aus, befindet die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz. Vielmehr müssen konkrete Vorgaben gemacht werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte kurz vor Weihnachten noch den Entwurf für ein neues Teilhabestärkungsgesetz vorgelegt. Für Furore unter den Behindertenverbänden sorgte die kurze Frist für eine Stellungnahme, die zunächst nur bis zum 8. Januar vorgesehen war.
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