Seit 1. Januar 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine Frauenbeauftragte aus den Reihen der Beschäftigten geben. So steht es in der novellierten Werkstätten-Mitwirkungsverordnung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Das ist ein Erfolg, der auch auf Weibernetz zurückgeht. Denn Weibernetz begleitet das Thema seit 2003, als Petra Groß vom Netzwerk People First Deutschland dem damaligen Behindertenbeauftragten eine Unterschriftensammlung für Frauenbeauftragte in Einrichtungen übergab. Danach kam der Stein ins Rollen. Es folgten eine Machbarkeitsstudie und viele Gespräche.
In einem ersten Modellprojekt von Weibernetz und dem Netzwerk People First Deutschland entwickelten wir von 2008 bis 2011 ein Schulungskonzept in Leichter Sprache und schulten die ersten bundesweiten Frauenbeauftragten.
Derzeit wird die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) überarbeitet. Neben Werkstatträten soll es künftig in allen Werkstätten für behinderte Menschen Frauenbeauftragte geben. Sie sollen aus den Reihen der weiblichen Beschäftigten gewählt werden. Damit wird die Interessenvertretung der weiblichen Beschäftigten gestärkt. Das ist gut! Aber: Damit Frauenbeauftragte in Werkstätten gut arbeiten können, müssen gute Bedingungen in den Werkstätten geschaffen werden! Sonst ist ihre Arbeit zum Scheitern verurteilt.