Im AGG sind verschiedene Arten von Diskriminierung auf-geschrieben.
Sie heißen:
Zum Beispiel:
Eine blinde Mutter will mit ihrer Tochter
ins Schwimmbad gehen.
Aber am Eingang sagt ein Mitarbeiter vom Schwimmbad:
Sie darf nur mit einer Begleit-Person ins Schwimmbad gehen.
Denn der Mitarbeiter vom Schwimmbad denkt:
Eine blinde Mutter kann alleine nicht gut auf ihre Tochter aufpassen.
Das ist unmittelbare Diskriminierung!
Denn bei anderen Müttern
prüfen die Mitarbeiter vom Schwimmbad nicht:
Ob die Mütter gut auf ihre Kinder aufpassen können.
Bestimmte Regeln sind so gemacht:
Dass einige Menschen dadurch schlechter behandelt werden.
Zum Beispiel:
In einem Betrieb sollen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Schulung machen.
Die Schulung ist an einem Wochenende.
Deshalb können allein-erziehende Mütter nicht mit-machen:
Denn sie müssen am Wochenende auf ihre Kinder aufpassen.
Das ist mittelbare Diskriminierung!
Der Chef muss die Schulungen so machen:
Dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dabei mit-machen können.