Bei der Arbeit dürfen Mitarbeiterinnen
nicht schlechter behandelt werden.
Zum Beispiel:
Zum Beispiel:
Ein Chef von einer Firma
will einer Frau einen Arbeits-Platz nicht geben.
Weil er denkt:
Das bedeutet:
Der Chef von der Firma diskriminiert die Frau.
Das ist verboten!
Und ein Chef darf einer Frau
nicht weniger Geld für ihre Arbeit bezahlen.
Die Frau muss genauso viel Geld bekommen
wie ihr Kollege:
Wenn Frauen und Männer
die gleiche Arbeit machen.
Im AGG sind einige Regeln dazu auf-geschrieben:
Wann Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
unterschiedlich behandelt werden dürfen.
Zum Beispiel:
Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht die gleiche Arbeit machen können
wie ein Kollege oder eine Kollegin.
Zum Beispiel:
Eine blinde Frau kann nicht Busfahrerin werden.
Denn für den Arbeits-Platz muss sie sehen können.
Deshalb darf ein Chef sagen:
Dass die Frau den Arbeits-Platz als Busfahrerin nicht bekommt,
weil sie blind ist.
Frauen und Männer dürfen aber nicht unterschiedlich behandelt werden:
Weil Frauen Kinder bekommen können.
Zum Beispiel:
Frauen haben einen besonderen Schutz:
Wenn sie ein Kind bekommen.
Dieser Schutz heißt: Mutter-Schutz.
Das bedeutet:
Frauen dürfen einige Wochen vor der Geburt
zu Hause bleiben.
Und sie dürfen einige Wochen nach der Geburt
zu Hause bleiben.
In der Zeit müssen sie weiter ihren Lohn bekommen.
Sie dürfen nicht weniger Lohn bekommen:
Weil sie Mutter-Schutz haben.
Nach dem Mutter-Schutz können die Frauen
in ihrer alten Firma weiter arbeiten.