Viele fanden die Idee von Frauen-Beauftragten gut:
Und vor allen Dingen:
Die Frauen aus den Einrichtungen!
Wir alle haben die Politik überzeugt.
Und deshalb gibt es seit 2017 die neue Werkstätten-Mitwirkungs-
Verordnung (WMVO).
In der WMVO steht jetzt:
Es muss in jeder Werkstatt 1 Frauen-Beauftragte geben.
In großen Werkstätten muss es auch mehrere Stell-Vertreterinnen geben.
In einigen Bundes-Ländern muss es auch in Wohn-Einrichtungen
Frauen-Beauftragte geben.
Das alles ist ein großer Erfolg!