10 Jahre UN-Behindertenrechts­konvention (UN-BRK)

Theresia Degener, Brigitte Faber, Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden stoßen auf 10 Jahre UN-BRK an
Foto: Weibernetz

10 Jahre nach der Feierstunde des In-Kraft-Tretens in Deutschland ist es Zeit, Bilanz zu ziehen:

  • Haben sich grundlegende Lebensbedingungen für Frauen mit Behinderungen verändert?
  • Wo sind gute Schritte in die richtige Richtung erkennbar?
  • Gab es in den letzten 10 Jahren sogar Verschlechterungen?

Schauen wir uns exemplarisch einige relevante Themenbereiche von A wie Arbeitsmarkt bis Z wie Zugang zur Gesundheitsversorgung an:

Arbeitsmarkt

  • Die Zahl der arbeitslosen Frauen mit Behinderung ist gesunken. Allerdings arbeiten sie zu einem hohen Anteil in Teilzeit und prekären Situationen.
  • In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten mehr Menschen als je zuvor. Obwohl die UN-BRK den Rückbau des Sonder-Arbeitsmarkts vorsieht.

Argmunentationshilfe

  • Die UN-BRK ist die beste Argumentationshilfe für die Anliegen von Frauen mit Behinderung. In Artikel 6 wird zum einen anerkannt, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung mehrfach diskriminiert werden. Darüber hinaus wird garantiert, dass sie gefördert werden und ihre Autonomie derart gestärkt wird, dass sie alle Menschenrechte der UN-BRK genießen können.
  • Das heißt Deutschland täte nicht nur ein gutes Werk, wenn geschlechtergerechte Zugänge in allen Bereichen gewährt werden, es Förderprogramme für Frauen und Mädchen mit Behinderung gibt, ihre Interessenvertretungen finanziert werden und so weiter. Nein, Deutschland würde die in der UN-BRK geltenden Menschenrechte achten.

Armut

  • Artikel 28 garantiert einen angemessenen Lebensstandard unabhängig von einer Behinderung und dem Geschlecht.
  • Derzeit leben jedoch deutlich mehr Frauen als Männer mit Behinderung mit einem geringen Nettoeinkommen. Nicht etwa, weil sie keinen gleichwertigen Schulabschluss hätten, sondern im Laufe ihres Lebens infolge von mehrdimensionalen gesellschaftlichen Diskriminierungen nur in Teilzeit arbeiten, Familien- und Pflegearbeiten übernehmen, infolgedessen auch
    wesentlich geringere Altersrenten erhalten und so weiter.

Bildung

  • In vielen Bundesländern gibt es neue Schulgesetze, in denen inklusive Beschulung beinhaltet ist.
  • In der Praxis werden in Deutschland nach 10 Jahren UN-BRK nahezu genauso viele Kinder mit Behinderung in Sonder- oder Förderschulen beschult wie vorher.

Gewaltschutz

  • Mit dem Rückenwind der UN-BRK gelang es, das Thema Gewalt gegen Frauen mit Behinderung aus der Nische herauszuholen. In Artikel 16 der UN-BRK ist unter anderem verankert, dass alle Einrichtungen zum Schutz vor Gewalt barrierefrei zugänglich sein müssen. Diesen Artikel nahm Weibernetz zum Anlass, um die Frauenhauskoordinierung und den Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen – bff als Kooperationspartnerinnen bereits im März 2009 zur Durchführung eines gemeinsamen Fachtags einzuladen. Kurz nach In-Kraft-Treten der Konvention diskutierten wir im Rahmen des Fachtags unter anderem die Möglichkeiten der UN-BRK für das Hilfesystem zum Schutz vor Gewalt. Im Anschluss „fingen die Kooperationspartnerinnen Feuer“: 18 Monate später startete der bff sein erstes eigenes Projekt, um Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen barrierefrei zu gestalten. Auch die ZIF – Zentrale Informationsstelle der autonomen Frauenhäuser und die Frauenhauskoordinierung haben seither die Forderung nach Barrierefreiheit im Hilfesystem im Blick.
  • Der Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen von Bund, Ländern und Kommunen legt derzeit die Kriterien für das Bundesförderprogramm der investiven Maßnahmen fest, das ab 2020 Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen zur Verfügung stehen soll, fest. Das Schaffen von Barrierefreiheit ist eine mögliche Option für die Verwendung der bereitgestellten Gelder. Wir werden sehen, ob es gelingt, die Bundesgelder an die notwendige Barrierefreiheit zu binden.
  • Die seit langem vom UN-Fachausschuss geforderte Gewaltschutzstrategie zum Schutz vor Gewalt für Frauen und Mädchen mit Behinderungen ist immer noch nicht umgesetzt.

Statistiken

  • Nach wie vor werden nicht alle Statistiken zu Menschen mit Behinderung geschlechtsspezifisch geführt.
  • In der Folge geben wegweisende politische Berichte wie der Teilhabebericht oder der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung nicht durchgängig Auskunft über das Thema Geschlechtergerechtigkeit. Folgerichtig können auch nicht passgenaue politische Maßnahmen abgeleitet werden.

Zugang zur Gesundheitsversorgung

  • Wenngleich Artikel 25 eine diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung, auch zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten vorsieht, sind wir auch 10 Jahre nach In-Kraft-Treten der UN-BRK noch weit von dieser entfernt.
  • Nach wie vor gibt es nur sehr vereinzelt barrierefreie gynäkologische Praxen.
  • Der zweite Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (NAP 2.0) aus dem Jahr 2017 sieht Sondierungsgespräche zwischen Bund und Ländern vor, mit dem Ziel, heraus zu bekommen, welche Maßnahmen geeignet sind, um den Zugang zu barrierefreien gynäkologischen Praxen zu verbessern.

Es gibt weiteren Handlungsbedarf in Sachen Barrierefreiheit, Verpflichtung der Privatwirtschaft, Abschaffen von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie, gute Partizipationsstandards der Zivilgesellschaft und so weiter.

Es hat sich nach 10 Jahren UN-BRK also durchaus einiges für Frauen getan und erste Erfolge können gefeiert werden. Es ist jedoch auch Zeit, sich die vielen Leerstellen anzusehen, zu füllen und der Verletzung von Menschenrechten – auch in Deutschland – ins Auge zu sehen und politikübergreifend entsprechend zu handeln.



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