Weibernetz fordert verbindlichen Schutz vor Gewalt in Einrichtungen und legt Checkliste zum Erstellen von Handlungsleitfäden vor

Weibernetz e.V. verbindliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Anlässlich des Internationalen Tags Nein zu Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. verbindliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Als Arbeitshilfe für die Einrichtungen legt die Interessenvertretung eine Checkliste zum Erstellen eines Leitfadens zum Umgang mit (sexualisierter) Gewalt vor.

„Angesichts der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung müssen sämtliche Einrichtungen verpflichtet werden, verbindliche Präventions- und Interventionsmaßnahmen vorzuhalten. Das fängt beim Beschwerdemanagement an bis hin zum Reflektieren von Machtstrukturen, dem Vorhalten von Frauen als Pflegekraft, wenn der Wunsch besteht und einer festgelegten Vorgehensweise bei Verdachtsfällen von Gewalt“, fordert Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz e.V.

Repräsentative Studienergebnisse der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2011 belegen, dass Frauen mit Behinderung etwa doppelt so häufig körperliche und sexualisierte Gewalt erleben als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Mehr als jede zweite Frau mit Behinderung erfährt im Laufe ihres Lebens körperliche Gewalt; jede dritte sexualisierte Gewalt. Darüber hinaus zeigt die Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt wurde, Gewalt durch Strukturen in Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen auf: 40% der Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung können in der Einrichtung Wasch- und Toilettenräume nicht abschließen. Einzelzimmer sind noch kein Standard, häufig fehlt sogar die Mitbestimmung, mit wem sie zusammen wohnen möchten.

„Von Seiten der Kostenträger war es ist nie ein Problem, Mindeststandards beim Bau von Einrichtungen einzuführen. Aber Einrichtungen zu verpflichten, alles zu tun, um das Menschenrecht zum Schutz vor Gewalt zu garantieren, ist noch kein Standard. Die bauliche Gestaltung zählt offenbar mehr als Menschenrechte. Dabei kann inzwischen niemand mehr sagen, nichts von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung zu wissen“, resümiert Puschke abschließend.

Die Checkliste zum Erstellen von Handlungsleitfäden zum Umgang mit Gewalt steht ab sofort als Download zur Verfügung.

Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. setzt sich bundesweit für die Interessen behinderter Frauen ein. Dabei ist der bessere Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiges Anliegen.



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