Weibernetz fordert: Diskriminierende Bezahlung von Frauen beenden

Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. fordert anlässlich des Equal Pay Days am 26. März 2010, die Entgeltdiskriminierung von Frauen zu beenden.

Der Equal Pay Day findet in Deutschland zum dritten Mal statt. Der Tag markiert den Zeitraum, den Frauen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen. In diesem Jahr ist für Deutschland der 26. März als Stichtag errechnet worden. Dem Statistischen Bundesamt zufolge verdienten Frauen 2008 im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst rund 23% weniger als Männer. Das gilt für Frauen mit und ohne Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.

„Selbst in Werkstätten für behinderte Menschen sind Frauen diejenigen, die in der Regel mit noch weniger Geld als die männlichen Beschäftigten nach Hause gehen. Auch hier werden Frauen systematisch diskriminiert“ berichtet Martina Puschke vom Weibernetz und fordert: „In Zeiten der Behindertenrechtskonvention muss ein Umdenken weg von den Werkstätten für behinderte Menschen hin zu Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zu Integrationsfirmen stattfinden. Für die Übergangszeit müssen bestehende Werkstätten ihr Entgeltsystem komplett überarbeiten, indem es einen wirklichen Lohn gibt und Frauen nicht weiter diskriminiert werden.“

Die Machbarkeitsstudie zur Institutionalisierung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Rehabilitationseinrichtungen von Sellach, Bieritz-Harder, Haag und Spangenberg aus dem Jahr 2009 stellt dar, dass in den meisten Werkstätten für behinderte Menschen die Arbeitsbereiche unterschiedlich bewertet werden. Dabei gelten typisch weibliche Arbeitsfelder wie der Textilbereich als leichter und weniger belastend als das typisch männliche Arbeitsfeld Metallbereich und die Entlohnung richtet sich unter anderem nach der Höhe der Belastung. Jede Werkstatt entscheidet selber, welcher Arbeitsbereich als belastend gilt.

Der derzeitige „Lohn“ für Werkstattbeschäftigte liegt bei einem Grundbetrag von ca. 67 Euro pro Monat. Er kann je nach Arbeitsbereich, Leistungsstärke der Beschäftigten und der Wirtschaftslage der Werkstatt aufgestockt werden.



Dieser Artikel ist verschlagwortet mit:

Zurück