Weibernetz e.V. fordert die Bundesregierung auf, zügig ein umfassendes und wirkungsvolles Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen und zu verabschieden.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. fordert die Bundesregierung auf, zügig ein umfassendes und wirkungsvolles Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen und zu verabschieden. Unterstützt wird der Aufruf von einer Reihe von Landesnetzwerken und Koordinierungsstellen behinderter Frauen, Behindertenorganisationen sowie von Einzelfrauen.
"Derzeit wird in der Öffentlichkeit viel über die Zielgruppenbestimmung des Gesetzes berichtet. Nach wie vor ist unklar, ob ein Gesetz für behinderte und alte Menschen gelten wird. Dass es auch für Lesben und Schwule gelten wird, ist sehr unwahrscheinlich. Wir werden jedoch kein Gesetz bejubeln, dass Benachteiligungen für bestimmte Gruppierungen zulässt" erklärt Martina Puschke, Projektkoordinatorin im Weibernetz-Projekt.
Der Interessenvertretung behinderter Frauen ist jedoch nicht nur die Zielgruppenbestimmung wichtig. Insbesondere der Schutz vor Benachteiligungen bei (privatrechtlichen) Versicherungsabschlüssen, bei der Anmietung von Wohnraum, bei der Aufnahme von Krediten, Antritt von Reisen, und so weiter seien wichtige Grundlagen für ein Antidiskriminierungsgesetz. Denn es gibt genügend Beispiele, dass behinderte Menschen keine Haftpflichtversicherung oder keine Lebensversicherung abschließen können oder vor dem Antritt einer Reise diskriminierende Fragen beantworten müssen.
"Es kommt auf den Inhalt an. Wir brauche ein Gesetz mit Biss!" fordert Puschke abschließend.
Der Aufruf "Behinderte Frauen fordern ein Antidiskriminierungsgesetz mit Biss" kann unter Gleichstellung behinderter Frauen eingesehen werden.
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