Behinderte Frauen fordern anlässlich des Internationalen Frauentages umfassenden Diskriminierungsschutz

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen des Weibernetz e.V. eine konsequente Umsetzung vorhandener Gesetze wie des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und einen umfassenden Diskriminierungsschutz.

Aus Sicht des Weibernetz e.V. sind die derzeit von Seiten der Wirtschaft und einigen Politikerinnen und Politikern geäußerten Befürchtungen hinsichtlich des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes völlig unverständlich. «Wo nicht diskriminiert wird, muss auch nicht mit Klagen gerechnet werden.

Zudem ist die Aufnahme verschiedener Diskriminierungsmerkmale gerade für behinderte Frauen enorm wichtig, denn sie werden aufgrund ihres Geschlechts und der Behinderung benachteiligt. Für behinderte Lesben kommt die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung hinzu. Deshalb darf der jetzige Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz nicht verwässert werden» fordert Martina Puschke, Projektkoordinatorin im Weibernetz e.V.

Wie wichtig die Nennung verschiedener Merkmale möglicher Benachteiligungen in Gesetzen ist, wissen gerade behinderte Frauen aufgrund der Erfahrung mit dem SGB IX.

Im SGB IX wird die gesamte Rehabilitation geregelt. An verschiedenen Stellen ist verankert, dass der besonderen Lebenssituation behinderter Frauen Rechnung getragen werden muss.

"Wenngleich die Leistungsträger derzeit noch viel zu wenig Wissen über die Lebenssituation behinderter Frauen haben, ist es wichtig, dass diese im Gesetz erwähnt ist. Jetzt muss das Gesetz allerdings konsequent umgesetzt werden!" erklärt Martina Puschke abschließend.

Besonders berücksichtigt werden müssen in der Rehabilitation zum Beispiel, dass behinderte Mütter nach Wunsch die Möglichkeit der Teilzeitausbildung bekommen oder eine anderweitige Lösung zur Versorgung des Kindes gefunden werden.



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