Behinderte Frauen beklagen unsoziale Sozialgesetze

Frauen, insbesondere behinderte Frauen müssen sich in den nächsten Monaten warm anziehen, wenn die Sozialhilfereform und die Hartz-Konzepte in Kraft treten.

Das Resumée des Weiterbildungsseminars der Politische Interessenvertretung behinderter Frauen des Weibernetz e.V. ist eindeutig: „Frauen, insbesondere behinderte Frauen müssen sich in den nächsten Monaten warm anziehen, wenn die Sozialhilfereform und die Hartz-Konzepte in Kraft treten“, leitete die Juristin Julia Zinsmeister ihren Vortrag passend ein.

Das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung – Weibernetz e.V. hatte zu einer zweitägigen Weiterbildung über die Auswirkungen der neuen „Sozialgesetze“ für behinderte Frauen nach Kassel eingeladen.

„Indem mit dem SGB II und dem SGB XII der Niedriglohnsektor forciert wird, werden die vor allem von Frauen besetzten Teilzeitarbeitsplätze bedroht und Frauen zudem noch stärker auf das Einkommen ihres Partners/ihrer Partnerin verwiesen. Für behinderte Frauen bedeutet dies eine besondere Härte. Sie sind aufgrund von Vorurteilen bereits jetzt im Erwerbsleben besonders benachteiligt. Aufgrund ihrer Behinderungen sind sie finanziell besonders belastet“ erläutert Zinsmeister.

Die Teilnehmerinnen – behinderte Beraterinnen und Multiplikatorinnen aus dem gesamten Bundesgebiet - können die soziale Härte der Gesetzestexte noch gar nicht fassen. „Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen werden sie und ihre Familien noch stärker in die Armut getrieben werden“ befürchtet Ulrike Jährig vom Vorstand des Weibernetz e.V.

Vor allem alleinerziehende Mütter, egal ob mit oder ohne Behinderung, sind die großen Verliererinnen der neuen Sozialgesetzgebung. Wenn ihre Kinder älter als drei Jahre sind, müssen sie mit der Regelung des Arbeitslosengeldes II jede Arbeit annehmen. Unklar ist jedoch, wie sich Mutter und Kind(er) gegebenenfalls mit einem Minijob finanzieren sollen. Hinzu kommt, dass das Kindergeld bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II einberechnet wird. „Somit erfüllt das Gesetz die Vorgaben des Gender Mainstreamings nicht“ urteilen die Teilnehmerinnen der Weiterbildung und Ulrike Jährig.



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