Unwürdige Situation fehlender gynäkologischer Praxen beenden

Comicfiguren: Eine Ärztin und eine junge Frau im Rollstuhl vor einem hohen Berg mitten im Untersuchungszimmer
Bild: Mynd GmbH

Die langjährige Forderung der Netzwerke behinderter Frauen nach barrierefreien gynäkologischen Praxen wird jetzt prominent unterstützt durch den Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel, seine Länderkolleg*innen und die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR).

Gemeinsam haben sie zum Abschluss ihrer zweitägigen Konferenz die „Bad Nauheimer Erklärung“ für inklusive Gesundheit und Pflege verabschiedet.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk forderte Jürgen Dusel „Es könne nicht sein, dass es immer noch Bundesländer gebe, in denen es zum Beispiel nicht eine gynäkologische Praxis gebe, die ohne Stufen erreichbar sei (…) Die Situation sei eines Landes wie Deutschland unwürdig.“

Wir von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz freuen uns über die Unterstützung der Forderung. Seit über 40 Jahren weisen Frauen mit Beeinträchtigungen auf die desolate Situation hin und fordern umfassend barrierefreie Praxen, die problemlos von alle Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können.

Vor 25 Jahren wurde die erste gynäkologische Spezialambulanz in Frankfurt eröffnet. Auf Initiative der Landesnetzwerke behinderter Frauen folgten bis 2011 vier weitere, von denen inzwischen bereits wieder zwei geschlossen wurden. Diese Situation widerspricht Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Im Koalitionsvertrag war für Dezember 2022 ein Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen angekündigt. Dieser muss nun zeitnah und umfassend realisiert werden und die gynäkologische Versorgung explizit in den Blick nehmen.



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