Noch im alten Jahr, am 28. Dezember 2021, entschied das Bundesverfassungsgericht: Der Gesetzgeber muss einen gesetzlichen Rahmen zum Schutz vor Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu schaffen.
Weibernetz freut sich über den Beschluss zur Antidiskriminierung und fordert nun einen zügigen Gesetzgebungsprozess mit der gebotenen Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen.
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