Einstellung von Ermittlungen nach sexueller Gewalt an Frauen kein Einzelfall

Foto von Jusitia mit verbundenen Augen
Foto: Weibernetz

Eine Frau mit Behinderungen zieht vor den Landesverfassungsgerichtshof Berlin, weil die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingestellt hat. Die Werkstattbeschäftigte sagt aus, von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt worden zu sein.
bff: Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) und Weibernetz begleiten die Verfassungsbeschwerde.

Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung in der Rubrik Presse



Dieser Artikel ist verschlagwortet mit:

Zurück