Nach Veröffentlichung der neuen Studie zum hohen Gewaltvorkommen plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Konkretisierungen zum Gewaltschutz im SGB IX. Auf einer Fachveranstaltung des Ministeriums am 11. Juli 2024 wurde das Vorhaben bekannt gegeben.
Es sollen Mindeststandards im Paragraf 37a SGB IX eingefügt werden sowie Konkretisierungen in weiteren Paragrafen. Zu Beginn der Veranstaltung hatten sowohl Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg als auch der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel eingeleitet, dass der Gewaltschutz für den Staat ein zentrales Anliegen ist. Die Umsetzung von Artikel 16 UN-BRK sei dabei das leitende Ziel.
Weibernetz begrüßt dieses Vorhaben außerordentlich. Wichtig ist es nun, dass Bund, Länder, Kostenträger und Leistungserbringer*innen an einem Strang ziehen, um in dieser Legislaturperiode noch auf Erfolgskurs gehen zu können.
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