Seit vielen Jahren formulieren Frauen mit Behinderungen und ihre Netzwerke Forderungen und Handlungsempfehlungen. Diese haben mittlerweile Eingang in einen Nationalen Aktionsplan als auch in Empfehlungen eines Forschungsprojektes gefunden.
In 2016 wurde im „Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“ der Ausbau der gynäkologischen Versorgung für Frauen und Mädchen mit Behinderung als zentraler Handlungspunkt festgehalten.
Zwischen 2018 und 2019 führte die Universität Bielefeld unter der Leitung von Prof. Dr. Claudia Hornberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das Forschungsprojekt „Evaluation von Spezialambulanzen und gynäkologischen Sprechstundenangeboten zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung von Frauen mit Behinderung“, kurz E-Gyn durch, in dessen Abschlussbericht detaillierte Handlungsempfehlungen aufgeführt werden, darunter auch jene von Frauen mit Behinderungen (S. 65-75).
Abschlussbericht zum Vorhaben „Evaluation von Spezialambulanzen und gynäkologischen Sprechstundenangeboten zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung von Frauen mit Behinderung" der Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Arbeitsgruppe 7 – Umwelt und Gesundheit, Prof. Dr. Hornberg, Claudia et al (2019), Bielefeld:
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