Noch im alten Jahr, am 28. Dezember 2021, entschied das Bundesverfassungsgericht: Der Gesetzgeber muss einen gesetzlichen Rahmen zum Schutz vor Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu schaffen.
Weibernetz freut sich über den Beschluss zur Antidiskriminierung und fordert nun einen zügigen Gesetzgebungsprozess mit der gebotenen Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Das Urteil des höchsten Gerichts bezieht sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes und die UN-BRK und gibt den Beschwerdeführer*innen Recht, dass der Gesetzgeber dafür verantwortlich ist, den rechtlichen Rahmen für Triage-Situationen in Krankenhäusern zu schaffen.
Die große Koalition hatte das in der vergangenen Legislaturperiode anders gesehen. Vielmehr gab es 2020 erste Empfehlungen der Intensiv- und Notfallmediziner*innen zur Triage, welche die Genesungschancen und den Erfolg der der medizinischen Maßnahme für die Auswahl der Patient*innen in Triage-Situationen als ausschlaggebend sahen. Viele Organisationen von Menschen mit Beeinträchtigungen, darunter auch Weibernetz, protestierten gegen diese Empfehlungen und forderten einen menschenrechtlichen, diskriminierungsfreien Umgang mit der Triage und eine gesetzliche Regelung.
Weibernetz dankt den 9 Beschwerdeführer*innen, die im Juni 2020 die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, unterstützt von Prof. Dr. Oliver Tolmein von der Hamburger Kanzlei Menschen und Rechte!
Das Thema darf jetzt jedoch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es braucht noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf, der mit Menschen mit Behinderungen beraten wird.
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