Neue Studie belegt: Gewalt in Einrichtungen weiterhin sehr hoch

Titelbild: Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Titelbild: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sowohl in Wohneinrichtungen als auch in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erleben Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen nach wie vor sehr häufig Gewalt in verschiedenen Ausprägungen. Sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung erleben Frauen deutlich häufiger als Männer. Zu diesem Ergebnis gelangt eine im Juli 2024 veröffentlichte repräsentative Studie des Instituts für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Erstellt wurde die Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Gewalt in Wohneinrichtungen

Auffällig ist die besonders hohe Gewaltbetroffenheit in ambulanten Settings. Etwa 80 Prozent der Befragten berichten von psychischer Gewalt, knapp 60 Prozent körperliche Gewalt. Deutlich geschlechtsdifferenzierte Abweichungen betreffen sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung. Knapp jede 3. Frau im ambulanten Bereich berichtet von sexualisierter Gewalt (Männer zu 7 Prozent), sexuell belästigt wurden sogar mehr als 60 Prozent der Frauen (Männer zu etwas mehr als 30 Prozent).
In stationären Wohneinrichtungen sind die Gewalterfahrungen etwas geringer, befinden sich jedoch ebenfalls auf hohem Niveau.

Gewalt und sexuelle Belästigung in WfbM

In WfbM ist das Risiko sexuell belästigt zu werden, etwa dreimal so hoch wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 37 Prozent der Frauen in WfbM wurden in den letzten drei Jahren sexuell belästigt, 15 Prozent der Männer in WfbM. In den allermeisten Fällen geht die Belästigung von behinderten – überwiegend männlichen - Kolleg*innen aus, nur sehr selten von Leitungspersonen.

Auch körperliche und psychische Gewalt erleben Beschäftigte in Werkstätten zu etwa 30 und 15 Prozent, jedoch seltener als im Kontext Wohnen.

Stärkung des Gewaltschutzes in Einrichtungen notwendig

Durch die Zahlen der neuen Studie wird wiederholt deutlich, dass dringend verstärkter Gewaltschutz notwendig ist. Seit der ersten repräsentativen Studie aus dem Jahr 2012 ist das Thema der Gewalt in Einrichtungen präsenter geworden und es wurden erste Maßnahmen getroffen. Weitere müssen nun folgen, zum Beispiel:

  • Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte nach Paragraf 37a SGB IX
  • interne und externe Beschwerdestellen sowie Monitoring
  • Änderungen im Gewaltschutzgesetz für Bewohner*innen in Einrichtungen und Assistenznehmer*innen
  • ein Gewalthilfegesetz mit Rechtsanspruch auf Beratung und Frauenhaus
  • Empowerment, Partizipation und Selbstbestimmung in Einrichtungen
  • Täter*innenarbeit mit behinderten Tatpersonen
  • Schließlich: Verfolgung des Ziels der Deinstitutionalisierung gemäß der UN-BRK


Dieser Artikel ist verschlagwortet mit:

Zurück