Politische Interessenvertretung behinderte Frauen
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Gleichstellungs- und Frauenministerinnen stützen Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen
Die Landesminister_innen für Gleichstellung haben unter anderem vereinbart
ihre Hauptaufgabe darin zu sehen, eine verbindliche Gesamtstrategie im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten, für die die Bundesregierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen soll,
dass dringend Lösungen zum Abbau baulicher Barrieren in Beratungsstellen und Frauenhäusern gefunden werden müssen und begrüßt das geplante Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm der Bundesregierung.
Explizit zum Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen bittet die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GMFK)
die Länder, bei Heimgesetz-Reformen Gewaltschutz-Regelungen zu prüfen,
die Bundesregierung, eine unabhängige Aufsichts- und Beschwerdestelle in Einrichtungen zu schaffen,
das Bundesjustizministerium, das Gewaltschutzgesetz zu überprüfen, ob es in Einrichtungen angewandt wird und gegebenenfalls andere gesetzliche Möglichkeiten zu schaffen.
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