Gleichstellungs- und Frauenministerinnen stützen Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen

Logo: Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder

Die Landesminister_innen für Gleichstellung haben unter anderem vereinbart

  • ihre Hauptaufgabe darin zu sehen, eine verbindliche Gesamtstrategie im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten, für die die Bundesregierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen soll,
  • dass dringend Lösungen zum Abbau baulicher Barrieren in Beratungsstellen und Frauenhäusern gefunden werden müssen und begrüßt das geplante Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm der Bundesregierung.

Explizit zum Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen bittet die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GMFK)

  • die Länder, bei Heimgesetz-Reformen Gewaltschutz-Regelungen zu prüfen,
  • die Bundesregierung, eine unabhängige Aufsichts- und Beschwerdestelle in Einrichtungen zu schaffen,
  • das Bundesjustizministerium, das Gewaltschutzgesetz zu überprüfen, ob es in Einrichtungen angewandt wird und gegebenenfalls andere gesetzliche Möglichkeiten zu schaffen.

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