Neu geregelt ist zum Beispiel:
„Nur Ja heißt Ja!“ bei Frauen mit erheblicher Einschränkung der Willensbildung
Frauen, die erhebliche Einschränkungen bei der Willensbildung haben - unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht – sind künftig besser geschützt. Ihre sexuelle Selbstbestimmung wurde gestärkt, indem vorab eine Zustimmung für jegliche sexuelle Handlungen eingeholt werden muss. Damit wurde in diesem Bereich eine „Nur Ja heißt Ja-Lösung“ eingeführt.
Für alle anderen gilt künftig „Nein heißt Nein!“
Ansonsten ist neu, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ eingeführt wurde. Künftig reicht ein „Nein“ aus, damit sexualisierte Gewalt bestraft werden kann. Damit wurde der Forderung eines breiten Bündnisses von Frauenverbänden Rechnung getragen.
„Für Frauen mit Behinderung ist die Reform ein toller Erfolg und ein echter Meilenstein!“ resümiert Brigitte Faber, Projektleiterin bei Weibernetz e.V., die maßgeblich im Namen von Weibernetz für die Reform gestritten hat.
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